V. Form der Antragstellung Antraege koennen Sie jederzeit stellen. Ihr Stipendienantrag muss bitte die im folgenden genannten Angaben und Anlagen in zweifacher Ausfertigung ent- halten, um den Gutachtern eine fachliche Beurteilung zu ermoeglichen: 1. Angaben ueber Ihre Person und Ihren Ausbildungsstand anhand des Frage- bogens fuer Stipendiaten (DFG-Vordr. 10.05). 2. Lebenslauf unter besonderer Beruecksichtigung Ihres wissenschaftlichen Werdegangs. 3. Kopien der Zeugnisse ueber Ihre akademischen Grade und Staatsexamina. 4. Publikationsliste. 5. Eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Beschreibung der geplanten wissenschaftlichen Arbeit (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Arbeitsprogramm, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten fuer Ihre Habilitation). 6. Angaben ueber die Dauer des Forschungsvorhabens und ueber den Zeitraum, fuer den Sie das Stipendium benoetigen, sowie ueber die von Ihnen geplan- ten Auslandsaufenthalte. 7. Angaben, in welchem Fach Sie die venia legendi anstreben. 8. Die Stellungnahme mindestens eines Hochschullehrers/einer Hochschul- lehrerin zu Ihrer Person (insbesondere im Hinblick auf Ihre Eignung fuer eine Habilitation) und zu Ihrem wissenschaftlichen Vorhaben. 9. Bestaetigung der Fakultaet, Sie bei Erfuellung der von ihr geforderten Voraussetzungen zum Habilitationsverfahren zuzulassen. 10. Zusage eines Arbeitsplatzes mit der fuer Ihr Habilitationsprojekt not- wendigen Infrastruktur (z.B. Bibliothek, Laborplatz). 11. Jeweils zwei Exemplare Ihrer Dissertation und sonstiger wichtiger Ar- beiten. Diese Unterlagen werden Ihnen nach Entscheidung ueber den Antrag zurueckgegeben. 12. Angaben, welche Zuwendungen Ihnen von anderer Seite zur Verfuegung stehen oder von Ihnen beantragt worden sind.